Liquiditätskrise - hoFFmann consulting services

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Liquiditätskrise

Krisenmanagement
Wenn die Zahlungsunfähigkeit droht spricht man von einer Liquiditätskrise. Eine Liquiditätskrise ist nicht zu übersehen und ist meist das Ergebnis einer vorhergehenden Erfolgskrise. Durch starke Rückgänge der Umsätze und Gewinne können Rechnungen nicht mehr fristgerecht bezahlt werden, Mahnungen stapeln sich, der Kontokorrentkredit ist so gut wie ausgereizt, weitere Kredite werden nicht genehmigt und Lieferanten liefern nur noch gegen Vorauskasse.

Neben dem Mangel an liquiden Mittel entsteht auch noch ein gravierendes Zeitproblem, da die Gläubiger, meist aus Nervosität, enge Termine setzen und Erfolgsfortschritte extrem kurzfristig sehen wollen. Dazu werden ständig Informationen eingefordert und Treffen vereinbart, die noch mehr Zeit kosten. Die Geschäftsleitung ist in dieser Phase kaum in der Lage die Krise aus eigener Kraft zu meistern, zudem leidet zusätzlich das Image des Unternehmens. Alle weiteren Schritte sind nur noch in enger Abstimmung mit dem hauseigenen Finanzinstitut und den Lieferanten möglich. Wenn in dieser Phase nicht zügig passende Maßnahmen umgesetzt werden, dann ist der Weg in die Insolvenz kaum mehr zu vermeiden.

Auch hilft es nur wenig, wenn man sich in dieser Phase mühsam ins Ziel rettet und eine Insolvenz gerade noch vermeiden kann. Ohne eine strategische Neu-Ausrichtung des Unternehmens (als Konsequenz aus der frühen Strategiekrise) und neuen Erfolgen wird es keine positive Zukunft geben.
Eine Liquiditätskrise zu meistern bedeutet in erster Linie, die Zahlungsfähigkeit des betroffenen Unternehmens zu erhalten. Dies ist aber in der Regel nur möglich durch einen offenen und vertrauensbil- denden Austausch mit denjenigen, die auf Zahlungen warten: allen voran Sozialversicherungsträger, Krankenkassen, Mitarbeiter, Lieferanten, Finanzinstitute, Finanzamt. Nur wenn alle an einem Strang ziehen, wird es möglich sein das Unternehmen vor einer baldigen Insolvenz zu retten. Dringend zu beachten ist, dass sowohl die Sozialkassen als auch die Krankenkassen eine Insolvenz beantragen, wenn die geforderten Beiträge nicht mehr bezahlt werden können oder verspätet eingehen. Wer hofft, er könne sich jetzt noch externe Kompetenz zur Rettung quasi in letzter Minute einkaufen, wird höchst wahrscheinlich enttäuscht, da kaum ein Berater das Risiko eines Verdienstausfalls eingehen wird. 

Wird die Insolvenz eröffnet, so wird sich ein gerichtlich bestimmter Insolvenzverwalter darum kümmern, der abhängig von der Insolvenzmasse eine meist schwierige, aber durchaus lukrative Tätigkeit übernimmt. Die Mitarbeiter erhalten dann über einen Zeitraum von drei Monaten anstelle der Gehaltszahlungen Insolvenzgeld, das jedoch beantragt werden muss. Unabhängig davon wie die Insolvenz ausgeht, ist mit einer hohen Fluktuation besonders der qualifizierten Kräfte zu rechnen.
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